1. VERTRAG 1.1 Der Hotelvertrag kommt durch die Auftragsbestätigung des Hotels mit dem Kunden einheitliche Bezeichnung für Besteller, Veranstalter, Gast usw.) zustande. Nur diese Geschäftsbedingungen sind Vertragsbestandteil; etwaige Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt. 1.2 Die Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Leistungen des Hotels, insbesondere für die Überlassung von Hotelzimmern, Konferenz- und Banketträumen und anderen Räumlichkeiten des Hotels (nachfolgend umfassend: Leistungserbringung). 1.3 Hat ein Dritter für einen Kunden bestellt, dann haftet er dem Hotel gegenüber mit dem Kunden als Gesamtschuldner. Das Hotel kann vom Kunden und/oder von dem Dritten eine angemessene Vorauszahlung verlangen. 1.4 Eine Unter- oder Weitervermietung bedarf der schriftlichen Einwilligung des Hotels. 2. ENTGELT 2.1 Die Preise bestimmen sich nach der im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Preisliste. 2.2 Sind in der Auftragsbestätigung feste Preise genannt und liegen zwischen Vertragsabschluß und Leistungserbringung mehr als 4 Monate, ist das Hotel berechtigt eine Preisanpassung vorzunehmen. 2.3 Falls ein Mindestumsatz vereinbart worden ist und dieser nicht erreicht wird, kann das Hotel 60 % des Differenzbetrages als entgangenen Gewinn verlangen, sofern nicht der Kunde gar keinen oder einen niedrigeren, oder das Hotel einen höheren entgangenen Gewinn nachweist. 3. RÜCKTRITT VOM VERTRAG Bei abgeschlossenen Hotelaufnahmeverträgen, bei denen der Kunde einseitig den Rücktritt vom Vertrag erklären kann (Reservierungen), erlischt das Rücktrittsrecht - auch für den Kunden, der Reiseveranstalter ist - wenn nicht innerhalb der in der Reservierung genannten Frist der Rücktritt schriftlich gegenüber dem Hotel erklärt wurde. Ist keine Frist genannt, kann der Rücktritt spätestens einen Monat vor Beginn der Leistungserbringung schriftlich gegenüber dem Hotel erklärt werden. 3.1 Das Hotel kann, ohne dass Schadensersatzanspruche zustehen, von dem Vertrag innerhalb einer 4 Wochen Frist vor dem Anreisedatum, zurücktreten. 3.2 Bei Rücktritt innerhalb der 4 Wochen Frist vor Anreisedatum entstehen keine Schadensersatzansprüche, wenn das Hotel eine gleichwertige Unterbringung als Ersatzleistung anbietet. Die Logismehrkosten für die Ersatzleistung der Unterbringung können nach Absprache mit dem Hotel in Rechnung gestellt werden. Sämtliche Abreden bedürfen der Schriftform. 4. STORNIERUNG 4.1 Für gebuchte Leistungen ist das vereinbarte Entgelt auch dann zu zahlen, wenn die Buchung später vom Kunden storniert wird (§ 525 BGB). 4.2 Die ersparten Aufwendungen des Hotels betragen bei Übernachtung mit oder ohne Frühstück 10 %, bei allen bestellten Speisen und Getränken 40 %, bei Pauschalvereinbarung (Unterkunft plus Verpflegung in einer Summe) 25 % des vereinbarten Preises. Für die sonstige Leistungserbringung, d.h. gebuchte Leistung außer den unter 4.2 genannten Hotelleistungen, insbesondere Miete (Raum-, Gerätemiete,Bereitstellungskosten etc.) vereinbarte Umsätze von Speisen und Getränken bei Veranstaltungen etc., bestimmt der Zeitpunkt der Stornierung die Höhe des Anspruchs des Hotels auf angemessene Vergütung. Diese ergibt sich aus der Auftragsbestätigung des Hotels sowie dem Anhang zu diesen Geschäftsbedingungen. Die Miethöhe ergibt sich aus der Auftragsbestätigung des Hotels gemäß Ziff. 1. 4.3 Ersparte Aufwendungen bei sonstiger Leistungserbringung des Hotels sind damit abgegolten. Dem Kunden bleibt der Nachweis ausgebliebenen oder eines niedrigeren, dem Hotel der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten. Stornofristen Zeiten : Abbestelltag (Kalendertag) vor der Veranstaltung Anspruch des Hotels a). über 30 Tage Berechnung der Logis entfällt, vorausgesetzt, das Hotel kann anderweitig vermieten. Falls nicht, kommt die Pos.b) zu tragen. b). 30 - 21 Tage Berechnung der Logis zu 50%, vorausgesetzt, das Hotel kann anderweitig vermieten. c). 20 - 15 Tage Berechnung der Logis zu 100 % d). 14 - 8 Tage Berechnung der Logis zu 100 %, zuzüglich 35% des entgangenen Umsatzes (F&B) e). bis 7 Tage Berechnung der Logis zu 100 %, zuzüglich 65% des entgangenen Umsatzes (F&B) 5. MITTEILUNGSPFLICHT 5.1 Für die sonstige Leistungserbringung gemäß Ziff. 4 hat der Kunde dem Hotel die Anzahl der Teilnehmer spätestens 2 Werktage (48 Stunden) vor dem Termin der Leistungserbringung mitzuteilen. Kommen mehr Teilnehmer, wird auf Grundlage der tatsächlichen Teilnehmerzahl abgerechnet. 6. ZUSÄTZLICHE KOSTENAUFSCHLÄGE Bei Veranstaltungen, die über den vertraglich vereinbarten Zeitraum, andernfalls über 23.00 Uhr hinausgehen, kann das Hotel zusätzliche Aufwendungen, insbesondere für Nachfolgeveranstaltung und Personal berechnen. 7. SORGFALTSPFLICHT 7.1 Das Hotel ist bemüht, Weckaufträge mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen. 7.2 Zu Händen des Kunden bestimmte Nachrichten, Post- und Warensendungen werden vom Hotel mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Aufbewahrung, Zurückstellung und - auf Wunsch gegen Aufgeld - die Nachsendung derselben. 7.3 Zurückgelassene Sachen des Kunden werden auf Anfrage auf Risiko und Kosten des Kunden diesem nachgesandt. Das Hotel bewahrt die Sachen 6 Monate auf und berechnet dafür eine angemessene Gebühr. Nach Ablauf der Aufbewahrfrist werden die Sachen, sofern ein erkennbarer Wert besteht, dem lokalen Fundbüro übergeben. 7.4 Jedwede Haftung des Hotels nach 7.1 - 7.3 ist ausgeschlossen. 8. HOTELGARAGE 8.1 Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf einem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrvertrag zustande. Es besteht keine Überwachungspflicht des Hotels. 9. HAFTUNG 9.1 Das Hotel haftet für die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird sich das Hotel auf unverzügliche Rüge des Kunden bemühen für Abhilfe zu sorgen. 9.2 Unabhängig von Ziffer 7 und den § 701 ff. BGB haftet das Hotel nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der gesetzlichen Vertreter der Hotelbetriebsgesellschaft oder der leitenden Angestellten des Hotels. 9.3 Eine Verwahrung bedarf ausdrücklicher Vereinbarung, Aufrechnung, Minderung oder Zurückbehaltung sind für den Kunden nur bei unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig. 9.4 Eine etwaige Haftung des Hotels ist auf höchstens EUR 3.000,00 begrenzt; für Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten i.S.d § 702 BGB reduziert sich der Haftungshöchstbetrag auf EUR 750,00. 9.5 Die Verjährungsfrist beträgt für alle Ansprüche des Kunden 6 (sechs) Monate, gerechnet ab Beendigung des Vertrages. 9.6 Die Haftungsbeschränkung und kurze Verjährungsfrist gelten zu Gunsten des Hotels auch bei Verletzung von Verpflichtungen bei der Vertragsanbahnung, positiver Vertragsverletzung und unerlaubter Handlung. 10. HÖHERE GEWALT Im Falle höherer Gewalt (Brand, Streik o.ä.) oder sonstiger, vom Hotel nicht zu vertretender Hinderungsgründe, die das Hotel selbst unter Aufbringung üblicher und zumutbarer Anstrengungen an der Leistungserbringung hindern, insbesondere vor, vom Vertrag zurückzutreten, ohne das dem Kunden ein Anspruch,z.B. auf Schadenersatz, zusteht. 11. SCHÄDEN 11.1 Für schuldhaft herbeigeführte Beschädigungen oder Verluste i.S.d. § 276 BGB haftet der Kunde dem Hotel. Bereits leichte Fahrlässigkeit begründet die Ersatzpflicht des Kunden. 11.2 Dasselbe gilt für Schäden, die Dritte verursachen, soweit sich diese auf Veranlassung des Kunden im Hotel aufhalten. 12. LAGERUNG 12.1 Die Anbringung von Dekorationsmaterial o.ä., sowie die Nutzung von Flächen im Hotel außerhalb der angemieteten Räume, z.B. zu Ausstellungszwecken, bedürfen der schriftlichen Einwilligung des Hotels und können von der Zahlung einer zusätzlichen Vergütung abhängig gemacht werden. 12.2 Diese und sonstige von den Kunden eingebrachte Gegenstände, müssen den örtlichen feuerpolizeilichen und sonstigen öffentlich-rechtlichen Vorschriften entsprechen. 12.3 Wenn sie nicht sofort, spätestens jedoch innerhalb von 12 Stunden nach Veranstaltungsende abgeholt werden, erfolgt eine Lagerung im Hotel, für die eine angemessene Vergütung, mindestens in Höhe der Mietkosten für den benutzten Raum, vom Kunden geschuldet wird. 12.4 Vom Kunden zurückgelassener Müll kann auf Kosten des Kunden vom Hotel entsorgt werden. 13. ZUSÄTZLICHE GEBÜHREN 13.1 Für eine Veranstaltung notwendige behördliche Erlaubnis hat sich der Kunde rechtzeitig auf eigene Kosten zu beschaffen. Ihm obliegt die Einhaltung öffentlich rechtlicher Auflagen und sonstiger Vorschriften. 13.2 Für die Veranstaltung an Dritte zu zahlende Abgaben, insbesondere GEMA-Gebühren, Vergnügungssteuer usw., hat der Kunde unmittelbar an den Gläubiger zu entrichten. Von eventuellen Rückgriffsansprüchen dieser Gläubiger stellt der Kunde das Hotel frei. 14. IM AUFTRAG DURCHGEFÜHRTE LEISTUNGEN Soweit das Hotel für den Kunden technische oder sonstige Einrichtungen bzw. Leistungen von Dritten beschafft, handelt es im Namen und für Rechnung des Kunden, dieser haftet für die pflegliche Behandlung und ordnungsgemäße Rückgabe der Einrichtungen und stellt das Hotel von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung frei. 15. MITGEBRACHTE GÜTER Der Kunde darf Speisen und Getränke zu Veranstaltungen grundsätzlich nicht mitbringen. In Sonderfällen (z.B. nationale Spezialitäten) kann darüber eine schriftliche Vereinbarung getroffen werden; in diesem Fall wird eine Service-Gebühr bzw. Korkengeld berechnet. 16. AUFKLÄRUNGSPFLICHT ZUM AUFENTHALT IM HOTEL 16.1 Der Kunde verpflichtet sich, das Hotel unverzüglich unaufgefordert, spätestens jedoch bei Vertragsabschluß darüber aufzuklären, daß die Leistungserbringung und/oder die Veranstaltung, sei es aufgrund ihres politischen, religiösen oder sonstigen Charakters geeignet ist, öffentliches Interesse hervorzurufen oder auf sonstige Weise die Belange des Hotels zu beeinträchtigen. 16.2 Zeitungsanzeigen, sonstige Werbemaßnahmen und Veröffentlichungen, die einen Bezug zum Hotel aufweisen und/oder die beispielsweise Einladungen zu Vorstellungsgesprächen bzw. Verkaufsveranstaltungen enthalten, bedürfen grundsätzlich der schriftlichen Einwilligung des Hotels. 16.3 Verletzt der Kunde diese Aufklärungsfrist ohne eine solche Einwilligung, hat das Hotel das Recht, die Veranstaltung abzusagen. In diesem Fall gelten Ziff. 4 der Allgemeinen Bedingungen (Zahlung der Miete und der angemessenen Vergütung) sowie der Anhang dieser Geschäftsbedingungen entsprechend. Der Kunde stellt das Hotel in diesem Fall für alle aus der Veranstaltung resultierenden Ersatzansprüche Dritter frei. 17. VERFÜGBARKEIT 17.1 Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15.00 Uhr zur Verfügung. Sie müssen am Abreisetag spätestens um 11.00 Uhr geräumt sein. 17.2 Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde, hat das Hotel das Recht, gebuchte ZImmer nach 18.00 Uhr anderweitig zu vergeben, ohne daß der Kunde hieraus einen Anspruch herleiten kann. 17.3 Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf Bereitstellung bestimmter Zimmer oder Räumlichkeiten. Sollte dies in der Auftragsbestätigung zugesagt worden sein, die Zimmer aber nicht verfügbar sein, ist das Hotel verpflichtet, sich um gleichwertigen Ersatz im Haus oder in anderen, zumutbaren Hotels, zu bemühen. 18. ZAHLUNGSVERZUG 18.1 Nicht kalendermäßig fällige Rechnungen sind binnen 10 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Verzug tritt mit dem Zugang der ersten Mahnung ein. Ab Verzugseintritt ist die Rechnung mit 5% über dem jeweiligen Bundesbankdiskontsatz zu verzinsen, falls nicht das Hotel einen höheren oder der Kunde einen niedrigeren Verzugsschaden nachweist. 19. ERFÜLLUNGSORT ist für beide Seiten der Ort des Hotels. Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist im kaufmännischen Verkehr Leipzig. 20. VEREINBARUNGEN/NEBENABREDEN Abweichende Vereinbarungen oder Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dasselbe gilt für die Abbedingung des Schriftformerfordernisses. 21. SALVATORISCHE KLAUSEL Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages - einschließlich dieser Geschäftsbedingungen - unwirksam sein, berührt dieses die Wirksamkeit der übrigen Bestimmung nicht. Die Parteien werden die unwirksamen Bestimmungen unverzüglich durch solche wirksamen Bestimmungen ersetzen, die den unwirksamen in ihrem wirtschaftlichen Sinngehalt möglichst nahekommen.